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FG Berlin-Brandenburg, 06.11.2009 - 5 K 1410/05 B |
Zitiervorschläge
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 06. November 2009 - 5 K 1410/05 B (https://dejure.org/2009,25735)
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Festsetzung der Guthabenzinsen eines Steuerguthabens; Errechnung eines Unterschiedsbetrags aus der festgesetzten Steuer vermindert um die anzurechnenden Steuerabzugsbeträge, die anzurechnende Körperschaftsteuer und die bis zum Beginn des Zinslaufs festgesetzten ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beginn des Zinslaufs bei der Erhöhung des körperschaftsteuerlichen Anrechnungsguthabens
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Beginn des Zinslaufs bei der Erhöhung des körperschaftsteuerlichen Anrechnungsguthabens
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- EFG 2010, 617
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BFH, 18.05.1999 - I R 60/98
Vollverzinsung bei offener Gewinnausschüttung
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 06.11.2009 - 5 K 1410/05
Ohne Erfolg beruft sich der Kläger auf die Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 18.5.1999 (I R 60/98, BStBl. II 199, 634). - BFH, 09.08.2006 - I R 10/06
Verzinsung bei Unterschiedsbetrag von Null
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 06.11.2009 - 5 K 1410/05
Denn entgegen des insoweit irreführenden Wortlauts des § 233 a Abs. 1 Satz 1 und Abs. 5 Satz 1 AO kommt es nach § 233 a Abs. 3 Satz 1 AO für die Verzinsung (nur) darauf an, ob sich ein Unterschiedsbetrag ergibt, der sich aus der festgesetzten Steuer, vermindert um die anzurechnenden Steuerabzugsbeträge, um die anzurechnende Körperschaftsteuer und um die bis zum Beginn des Zinslaufs festgesetzten Vorauszahlungen errechnet (so auch Bundesfinanzhof - BFH -, Urteil vom 9.8.2006 - I R 10/06, Bundessteuerblatt - BStBl. - II 2007, 82). - BFH, 18.04.2000 - VIII R 75/98
Nachträgliche Körperschaftsteuerbescheinigung
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 06.11.2009 - 5 K 1410/05
Das ist der Fall, wenn der Steuerpflichtige eine Steuerbescheinigung über anrechenbare Körperschaftsteuer nachträglich vorlegt (BFH, Urteil vom 18.4.2000 - VII R 75/98, BStBl. II 2000, 423). - BFH, 22.02.2000 - VII R 75/98
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 06.11.2009 - 5 K 1410/05
Das ist der Fall, wenn der Steuerpflichtige eine Steuerbescheinigung über anrechenbare Körperschaftsteuer nachträglich vorlegt (BFH, Urteil vom 18.4.2000 - VII R 75/98, BStBl. II 2000, 423).